Hausordnung
Oki Doki Kinderparadies & Hochseilgarten
Stand: September 2026Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer kleinen und großen Gäste haben für uns besondere Bedeutung. Mit dieser Hausordnung werden die wichtigsten Regeln für einen sicheren und geordneten Aufenthalt im Oki Doki Kinderparadies festgelegt.
1. Aufsichtspflicht
Oki Doki übernimmt durch die Gewährung des Eintritts grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für die anwesenden Kinder.
Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen verantwortlichen Begleit- beziehungsweise Aufsichtspersonen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Kinder sind entsprechend ihrem Alter, Entwicklungsstand und Verhalten angemessen zu beaufsichtigen.
Aufsichtspersonen müssen insbesondere darauf achten, dass die von ihnen beaufsichtigten Kinder die Sicherheitsregeln sowie Alters-, Größen-, Gewichts- und sonstigen Nutzungsbeschränkungen beachten.
Insbesondere jüngere Kinder sollen beim Toilettengang von einer verantwortlichen erwachsenen Person begleitet werden.
2. Allgemeines Verhalten
Alle Gäste sind verpflichtet, auf andere Besucher Rücksicht zu nehmen.
Verhalten, durch das andere Personen gefährdet, erheblich belästigt oder Einrichtungen beschädigt werden können, ist untersagt.
Rennen, Klettern, Springen und Toben sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen und entsprechend deren bestimmungsgemäßer Nutzung zulässig.
Den Sicherheits- und Verhaltensanweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
3. Nutzung der Spielgeräte
Spielgeräte und Attraktionen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
Die jeweils ausgewiesenen Alters-, Größen-, Gewichts- und Sicherheitsvorgaben sind einzuhalten.
Soweit für bestimmte Attraktionen besondere Sicherheitsvorschriften gelten, sind diese zusätzlich zu beachten.
Eine Attraktion darf nicht benutzt werden, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Das Personal kann die Nutzung einer Attraktion untersagen oder beenden, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden oder eine konkrete Gefahr für den Gast oder andere Personen besteht.
4. Sockenpflicht
Die hierfür vorgesehenen Spielgeräte und Spielbereiche dürfen aus hygienischen und sicherheitsbezogenen Gründen nur mit Socken betreten beziehungsweise benutzt werden.
Rutschhemmende Socken beziehungsweise Stoppersocken werden empfohlen.
Für Attraktionen, für die ausdrücklich Schuhe vorgeschrieben sind, gelten die jeweiligen besonderen Vorschriften.
5. Hochseilgarten
Für unseren Hochseilgarten gelten besondere Sicherheitsanforderungen.
Der erste Parcours kann nach den derzeit geltenden Nutzungsbedingungen ab einer Körpergröße von 100 cm genutzt werden.
Für die Parcours 2 und 3 ist eine Körpergröße von mindestens 130 cm erforderlich.
Die jeweils vor Ort ausgewiesenen zusätzlichen Sicherheitsvoraussetzungen sind zu beachten.
Vor der Nutzung müssen die Sicherheitseinweisung und sämtliche Anweisungen des zuständigen Personals beachtet werden.
Für die Nutzung ist sauberes, geschlossenes und festes Schuhwerk erforderlich.
Nicht zulässig sind insbesondere Flip-Flops, Sandalen, Schuhe mit Absatz und anderes Schuhwerk, das keine ausreichend sichere Nutzung ermöglicht.
Sicherheitsausrüstung darf nicht eigenmächtig abgelegt, verändert oder zweckwidrig verwendet werden.
Das Personal kann die Nutzung einzelner Parcours oder des gesamten Hochseilgartens verweigern beziehungsweise abbrechen, wenn Sicherheitsvoraussetzungen nicht erfüllt oder Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden.
6. Gesundheit und Sicherheit
Spielgeräte und Attraktionen dürfen nur genutzt werden, wenn der Gesundheitszustand des Besuchers eine sichere Nutzung zulässt.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist eigenverantwortlich beziehungsweise durch die verantwortliche Aufsichtsperson zu prüfen, ob die jeweilige Attraktion sicher genutzt werden kann.
Personen mit erkennbar ansteckenden Erkrankungen oder Symptomen, bei denen nach den Umständen eine erhebliche Ansteckungsgefahr für andere Gäste oder Mitarbeiter besteht, kann der Zutritt beziehungsweise weitere Aufenthalt untersagt werden, soweit dies zum Schutz anderer Personen erforderlich und verhältnismäßig ist.
7. Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich gestattet, soweit für einzelne Veranstaltungen oder Bereiche keine abweichende Regelung gilt.
Teller, Becher, Besteck und sonstige benötigte Utensilien für mitgebrachte Speisen und Getränke sind selbst mitzubringen.
Die Bestellung oder Anlieferung von Speisen durch externe Gastronomiebetriebe oder Lieferdienste ist nicht gestattet.
Speisen und Getränke aus unserer Gastronomie können zu den jeweils ausgewiesenen Preisen erworben werden.
Speisen und Getränke dürfen nicht in Bereiche mitgenommen werden, in denen dies aus hygienischen oder sicherheitsbezogenen Gründen ausdrücklich untersagt ist.
8. Offenes Feuer
Offenes Feuer ist im gesamten Innenbereich untersagt.
Dies gilt insbesondere für: Geburtstagskerzen, Kerzen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und vergleichbare Gegenstände.
Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verdeckt noch manipuliert oder anderweitig beeinträchtigt werden.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
9. Dekoration
Eigene Dekorationen dürfen verwendet werden, soweit dadurch keine Sicherheitsgefahr, Beschädigung oder außergewöhnliche Verschmutzung entsteht.
Konfetti und Piñatas sind nicht gestattet.
Stark haftende Klebstoffe oder sonstige Befestigungsmaterialien, die Wände, Tische, Mobiliar oder andere Einrichtungen beschädigen können, dürfen nicht verwendet werden.
Dekorationen dürfen insbesondere keine Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen oder Sicherheitshinweise verdecken oder beeinträchtigen.
Mitgebrachte Dekorationen sind nach Ende der Reservierung vollständig zu entfernen.
10. Sauberkeit
Bitte hinterlassen Sie reservierte Tische und Bereiche nach Ende Ihres Aufenthalts in einem ordentlichen Zustand.
Die bei einem normalen Besuch üblicherweise entstehende Verschmutzung ist selbstverständlich zulässig.
Außergewöhnliche Verschmutzungen sind zu vermeiden.
Für schuldhaft verursachte außergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzend die AGB von Oki Doki.
11. Persönliche Gegenstände
Bitte achten Sie während Ihres Aufenthalts auf Ihre persönlichen Gegenstände.
Persönliche Gegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Eine Verwahrung durch Oki Doki erfolgt nur, wenn Gegenstände ausdrücklich vom Personal zur Verwahrung angenommen wurden.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
12. Beschädigungen
Die Einrichtungen, Spielgeräte, Sicherheitsausrüstungen und sonstigen Gegenstände von Oki Doki sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Beschädigungen oder festgestellte Defekte an Spielgeräten und Einrichtungen sind dem Personal möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Beschädigte Spielgeräte dürfen bis zur Freigabe durch das Personal nicht weiter benutzt werden.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine automatische beziehungsweise verschuldensunabhängige Haftung von Eltern für Schäden ihrer Kinder wird durch diese Hausordnung nicht begründet.
13. Reservierte Bereiche
Reservierte Tische und Bereiche stehen ausschließlich innerhalb des gebuchten Zeitfensters zur Verfügung.
Nach Ende des reservierten Zeitfensters sind persönliche Gegenstände und Dekorationen zu entfernen und der reservierte Bereich freizugeben.
Die Einzelheiten zur Reservierung, Stornierung und Zahlung ergeben sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Hausrecht
Die Oki Doki-Kinderparadies GmbH übt in den Betriebsräumen und auf dem zugehörigen Betriebsgelände das Hausrecht aus.
Den berechtigten Sicherheits- und Verhaltensanweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Haus- und Nutzungsordnung kann die weitere Nutzung einzelner Einrichtungen untersagt werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann nach angemessener Aufforderung zur Unterlassung auch ein Hausverweis ausgesprochen werden.
Bei einer unmittelbaren Gefahr für Personen oder Sachen, erheblichen Sicherheitsverstößen oder sonstigen schwerwiegenden Vorfällen kann ein sofortiges Einschreiten erforderlich sein.
15. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oki Doki-Kinderparadies GmbH.
Soweit einzelne Attraktionen zusätzliche Sicherheits- oder Nutzungsregeln erfordern, sind auch die jeweils vor Ort ausgewiesenen Regeln und die Anweisungen des Personals zu beachten.
Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Oki Doki-Kinderparadies GmbH
Rheindorfer Straße 70–74
40764 Langenfeld-Reusrath